Beglaubigte Übersetzung Deutsch
Die beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Deutsch-Übersetzer ist ein Übersetzungsservice, den wir für unsere privaten und gewerblichen Kunden anbieten. Dabei sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, wie z. B. die zu verwendende Variante des Deutschen und die verschiedenen Beglaubigungen, die vorgenommen werden müssen, damit die Übersetzung in der Schweiz oder im Ausland anerkannt wird.
Diese beglaubigte Übersetzung wird häufig für amtliche Dokumente verlangt. Nachstehend finden Sie eine nicht erschöpfende Liste der Dokumente, die wir übersetzen und beglaubigen:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Zivilstandsurkunde
- Bescheinigung
- Patent
- Strafregisterauszug
- Zertifikat
- Ledigkeitsbescheinigung
- Sterbeurkunde
- Familienausweis
- Arbeitsnachweis
- Steuererklärung
- Diplom
- Reisepass
- Führerschein
- Testament
- Visum
- Vertrag
- Scheidungsvertrag
- Ehevertrag
- Urteil
- Verfahren
- Vollmacht
- Sitzungsprotokoll
Es gibt für Übersetzungen verschiedene Arten von Beglaubigungen und Legalisationen.
Die Beglaubigung mit unserem Stempel und unserer Unterschrift ist in der Schweiz und auch in Deutschland anerkannt. Dies gilt in der Regel für Übersetzungen aus dem Deutschen ins Französisch. Übersetzungen aus dem Französischen, Englischen, Italienischen, Spanischen, Rumänischen und sogar Chinesischen ins Deutsche müssen jedoch zunächst beim Notar beglaubigt werden, damit die Apostille der Staatskanzlei hinzugefügt werden kann. Die meisten Länder verlangen eine oder beide dieser Beglaubigungen. Wir sind in der Lage, sie zu liefern.
Unser vereidigter Deutsch-Übersetzer ist in der Lage, für diese Länder zu übersetzen:
- Beglaubigte Übersetzung für Deutschland
(Apostille empfohlen)
- Beglaubigte Übersetzung für Österreich
(Apostille empfohlen)
- Beglaubigte Übersetzung für Liechtenstein
(Apostille empfohlen)
- Beglaubigte Übersetzung für Belgien
(Apostille empfohlen)
- Beglaubigte Übersetzung für Italien
(Apostille empfohlen)
- Beglaubigte Übersetzung für Luxemburg
(Apostille empfohlen)
- Beglaubigte Übersetzung für Vatikan
(Apostille empfohlen)
- Beglaubigte Übersetzung für Brasilien
(Apostille empfohlen)
- Beglaubigte Übersetzung für Polen
(Apostille empfohlen)
- Beglaubigte Übersetzung für Slowakei
(Apostille empfohlen)
- Beglaubigte Übersetzung für die Schweiz
(Stempel und Unterschrift sind ausreichend)
Wir können auch Dokumente aus dem Deutschen oder ins Deutsche für andere Länder übersetzen, beglaubigen, legalisieren und apostillieren. Durch unsere Dienste helfen wir Ihnen, sich in der Schweiz oder in anderen Ländern niederzulassen, denn wir garantieren Dienste von erstklassiger Qualität. Unsere internen Übersetzer sind alle Muttersprachler ihrer jeweiligen Sprache (Zielsprache). Sie sind alle Diplom-Übersetzer oder besitzen den akademischen Abschluss als European Master in Translation.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne weiter zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Zusammenarbeit.