Beglaubigung

Unsere Übersetzungsagentur ABC Translation ist auf die Beglaubigung von Dokumenten für den offiziellen Gebrauch spezialisiert. Es gibt verschiedene Arten der Beglaubigung, z. B. die Apostille, die beglaubigte Kopie (einfache Bescheinigung/Beglaubigung von Abschriften) und die Beglaubigung durch eine Botschaft oder ein Konsulat. Einige Institutionen verlangen sogar teilweise beglaubigte Kopien mit Apostille.

Wir arbeiten mit den verschiedenen Behörden wie dem Notariat, der Präfektur, der Staatskanzlei und den Botschaften und Konsulaten zusammen, um Ihnen die richtigen Beglaubigungen zukommen zu lassen. Was den Zeitaufwand betrifft, so können Legalisationen relativ schnell erledigt werden (zwischen 2 und 5 Werktagen).

Beglaubigung durch Apostille (Überbeglaubigung):

Die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens anerkennen die Gültigkeit eines Dokuments, ohne dass dieses das Visum eines Konsulats oder einer Botschaft trägt, sofern es mit einer Legalisation durch Apostille versehen ist.

Die Apostille wird ausschliesslich auf der Unterschrift eines Beamten (z.B. Kantonschemiker oder Kantonsarzt), eines Zivilstandsbeamten oder eines Notars angebracht. Sie darf nicht auf einem von einer Privatperson unterschriebenen Dokument angebracht werden.

Einfache Beglaubigung:

Die einfache Legalisation ist der von allen Nichtvertragsstaaten der Haager Übereinkunft anerkannte Stempel, sobald das Dokument das Visum einer Vertretung in der Schweiz (Botschaft, Konsulat oder Mission) trägt.

Diese Art von Beglaubigung ist für jeden Dokumententyp möglich, sofern die Unterschrift auf dem Dokument dem Legalisationsdienst bekannt ist.

Durch eine Botschaft/ein Konsulat:

Damit Dokumente in bestimmten Ländern, wie z. B. China, gültig sind, müssen sie in der Botschaft oder im Konsulat beglaubigt werden. Alle Dokumente müssen von einem Notar und der Schweizerischen Bundeskanzlei legalisiert werden, bevor die Botschaft oder das Konsulat ihre Legalisationen anbringen können.

Beglaubigte Kopie:

Eine beglaubigte Kopie, auch Vidimus oder Brevet genannt, ist eine Kopie, die von einem Notar als mit dem Original übereinstimmend beglaubigt wurde. Wenn die Originaldokumente von ausländischen Behörden ausgestellt wurden, verlangen einige Institutionen beglaubigte Kopien, die notariell beglaubigt sind. Das Gleiche gilt für Dokumente, die für das Ausland bestimmt sind.

Legalisation der Unterschrift:

Durch die Legalisation einer Unterschrift bestätigt der Notar deren Echtheit: Die Unterschrift am unteren Rand eines Dokuments ist die der Person, die angibt, es unterzeichnet zu haben.

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