Beglaubigung durch Botschaft oder Konsulat
Damit Dokumente in einigen Ländern, wie z.B. China, gültig sind, müssen sie in der Botschaft oder im Konsulat beglaubigt werden. In der Regel müssen alle Dokumente von einem Notar, der Staatskanzlei und der Schweizerischen Bundeskanzlei beglaubigt werden, bevor die Botschaft oder das Konsulat ihre Beglaubigung anbringen kann. Die Länder, die dieses Verfahren verlangen, gehören in der Regel nicht dem Haager Übereinkommen an (Beglaubigung durch Botschaft oder Konsulat).
Nachstehend finden Sie die Liste dieser Länder: