Beglaubigung durch Botschaft oder Konsulat

Damit Dokumente in einigen Ländern, wie z.B. China, gültig sind, müssen sie in der Botschaft oder im Konsulat beglaubigt werden. In der Regel müssen alle Dokumente von einem Notar, der Staatskanzlei und der Schweizerischen Bundeskanzlei beglaubigt werden, bevor die Botschaft oder das Konsulat ihre Beglaubigung anbringen kann. Die Länder, die dieses Verfahren verlangen, gehören in der Regel nicht dem Haager Übereinkommen an (Beglaubigung durch Botschaft oder Konsulat).

Nachstehend finden Sie die Liste dieser Länder:

Dank unseres Netzwerks können wir das gesamte Verfahren vom Notar bis zur abschliessenden Beglaubigung durch die Botschaft oder das Konsulat anbieten. Die Legalisierung durch eine Botschaft oder ein Konsulat ist ein komplexer, schwieriger und manchmal teurer Prozess. Jede Botschaft oder jedes Konsulat hat eigene Öffnungszeiten, Regeln, Verfahren, Richtlinien und Gebühren, die zu beachten sind, um Ihr Dokument für die Verwendung in ihrem Land zu beglaubigen. Es ist ein schwieriges und manchmal kostspieliges Unterfangen, dies auf eigene Faust zu tun.

Wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen möchten, zögern Sie nicht, uns eine Kopie des Dokuments/der Dokumente per E-Mail an info@abc-office.ch oder per WhatsApp zu senden. Wir melden uns dann innerhalb von 10 Minuten bei Ihnen mit einem Kostenvoranschlag und der Bearbeitungszeit für den Auftrag. Dank einer neuen Technik müssen wir nicht mehr mit dem Originaldokument arbeiten, eine gute PDF-Kopie ist ausreichend.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.